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Epidemiologische Maßnahmen

[Aktualisiert: 08/04/2022]

In Istrien/Kroatien wurde der Großteil der bisherigen epidemiologischen Maßnahmen aufgehoben.

Schutzmasken
Auch weiterhin wird die Nutzung von medizinischen Masken / Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen empfohlen.

Masken müssen unbedingt genutzt werden von:
• Angestellten in Gesundheitseinrichtungen
• Patienten und alle Personen, welche in die Räumlichkeiten der Gesundheitseinrichtungen kommen
• Angestellte und Besucher von sozialen Einrichtungen 

In anderen Fällen ist in geschlossenen Räumen die Maske nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Die Nutzung der Maske hängt in höchstem Maße von der individuellen Einschätzung und der Verantwortung des Einzelnen ab.  

Veranstaltungen und Versammlungen
COVID-Zertifikate sind nicht mehr Bedingung für das Abhalten von Veranstaltungen oder Versammlungen, beziehungsweise dem Besuchen von solchen Orten, sowie auch nicht für die Überschreitung der Grenze der Republik Kroatien für Personen, welche aus dem Gebiet der EU nach Kroatien kommen.  


[Die Entscheidung gilt ab dem 09/04/2022]


Verfahren bei Verdacht auf Covid-19

Für Eigentümer der Unterkünfte

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