Botschaften, Konsulate und Honorarkonsuln

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Visa requirements

Visa requirements: Erleichterte Einreise von Ausländern

Die kroatische Regierung hat bei ihrem Treffen am 16. Mai 2013 über den Beschluss zur Änderung und Vervollständigung für die vorläufige Vereinfachung der Einreise von Ausländern auf der Grundlage der gültigen Schengenvisa und Aufenthaltsgenehmigungen abgestimmt, die innerhalb von acht Tagen nach Veröffentlichung im "Amtsblatt" in Kraft tritt.

Die Entscheidung wurde dahin gehend geändert, dass sie bis zu 31. Dezember 2013 umzusetzen ist.

Folglich benötigen alle Ausländer, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, die von einem Mitgliedstaat des Schengenraums ausgestellt wurden sprich Visa (C), die langfristigen Visa (D)die von einem der Mitgliedstaaten des Schengenraums ausgestellt wurde, sowie Bürger der Republik Kosovo die im Besitz eines gültigen LTV Visums ausgestellt von einem der Mitgliedstaat des Schengenraums (die für alle Mitgliedsstaaten außer für Griechenland und Spanien gültig sind [„Schengen Staates (- ES, GR)“]), bis zum 31. Dezember 2013 kein Visum für die Einreise, einen kurzen Aufenthalt oder die Durchreise der Republik Kroatien.

» www.mvep.hr/en/consular-information/visas/visa-requirements-overview/
» Nützliche Informationen

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